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Bürogemeinschaft
- 1991 Gründung der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Thelemann als Einzelkanzlei
- 2016 erweitert sich die Kanzlei zur Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Christoph Thierfelder und Herrn Steuerberater Dipl.-Kaufmann Heiner Thierfelder
- 2019 erweitert sich die Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Sophia Ransberger
Jeder der Rechtsanwälte bearbeitet seine Mandate eigenverantwortlich und nur der im jeweiligen Mandat tätige Anwalt haftet gegenüber den Mandanten. Dies gilt in gleicher Weise für Herrn Steuerberater Heiner Thierfelder.
Schwerpunktthemen der Kanzlei sind das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Stiftungsrecht, das Steuerrecht und das Mediationsrecht sowie die weiteren Gebiete des Zivilrechts.